Heinrich-Böll-Schule

Für Lehrkräfte der Stammschulen

Der Unterricht an der Heinrich-Böll-Schule erfolgt in vier verschiedenen Lerngruppen:

  • Lerngruppe I: Klassen 5/6
  • Lerngruppe II: Klassen 7/8
  • Lerngruppe III: Klassen 9/10
  • Lerngruppe IV: (Gymnasiale) Oberstufe

Eine gezielte Binnendifferenzierung erfolgt durch die zuständigen Fachlehrkräfte und das für die Schülerinnen und Schüler individuell zusammengestellte Lernmaterial. 

WICHTIG: Für die Schülerinnen und Schüler besteht außerdem weiterhin die Möglichkeit, auf die Schulportale ihrer Stammschulen zuzugreifen, um bereitgestelltes Unterrichtsmaterial herunterzuladen.

Trotz allem sind sie erster Linie Patientinnen und Patienten mit einem reduzierten Stundenumfang. Das heißt, auch wenn viele oder alle Unterlagen online verfügbar sind, bedeutet dies nicht dass auch alles bearbeitet wird. Die Belastungssteuerung erfolgt an unserer Schule durch die entsprechenden Fachlehrkräfte in Absprache mit den behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten!

Für die Zeit ihres stationären Aufenthaltes unterrichten wir „Ihre“ Schülerinnen und Schüler vorrangig in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch mittels Wochenplanarbeit. Die Anmeldung an unserer Schule erfolgt durch die behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten, die auch den täglichen Stundenumfang festlegen. Liegt dieser über drei Stunden werden auch Nebenfächer unterrichtet.

Für unsere unterrichtliche Arbeit ist der Austausch mit Ihnen als Stammlehrkraft ein wichtiger Baustein. Für einen ersten Eindruck versenden wir einen Fragebogen, mit welchem wir Inhalte und schulische Eindrücke erfragen. Voraussetzung hierfür ist eine – durch die Erziehungsberechtigten erteilte – Schweigepflichtsentbindung. Ihre Antworten auf den Fragebogen sind für uns äußerst hilfreich, besonders auch bei Schülerinnen und Schülern, die die Schule längere Zeit nicht besucht haben.

Sollte der Zeitpunkt der Beschulung in die (Vorbereitungs-) Zeit der Prüfungen fallen, haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, diese in Kooperation mit der Stammschule in unseren Räumlichkeiten abzulegen. Die Prüfungen werden Ihnen dann zur Korrektur und Einpflege der Ergebnisse in die entsprechenden Systeme zugesandt.

Der Zeitpunkt der Entlassung erfolgt oftmals ohne Vorankündigung. Sobald uns dieser vorliegt, werden Sie über das Ende der Beschulung informiert. Grundsätzlich liegt die Mitteilungspflicht bzgl. der Krank- bzw. Gesundmeldung bei den Erziehungsberechtigten. Die Meldung durch unsere Schule erfolgt ausschließlich zusätzlich.

Wenn möglich, begleiten wir die Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit Ihnen bei der Entlassplanung.

Wurden Schülerinnen und Schüler über sechs Wochen (exklusive Ferien) bei uns beschult, erhalten Sie einen ausführlichen Schulbericht. Bei einer kürzeren Verweildauer greifen wir auf einen Kurzbericht zurück.

Grundsätzlich stehen wir Ihnen gerne für weiterführende Informationen zur Verfügung.