Heinrich-Böll-Schule

Für Lehrkräfte der Stammschulen

Der Unterricht erfolgt stationsgebunden in fest zugewiesenen Klassenräumen. Die Klassen bestehen somit aus Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangstufen. Eine Binnendifferenzierung erfolgt durch die zuständigen Fachlehrkräfte und das für die Schülerinnen und Schüler individuell zusammengestellte Lernmaterial.

WICHTIG: Für die Schülerinnen und Schüler besteht außerdem weiterhin die Möglichkeit, auf die Schulportale ihrer Stammschulen zuzugreifen, um bereitgestelltes Unterrichtsmaterial herunterzuladen.

Trotz allem sind sie erster Linie Patientinnen und Patienten mit einem reduzierten Stundenumfang. Das heißt, auch wenn viele oder alle Unterlagen online verfügbar sind, bedeutet dies nicht dass auch alles bearbeitet wird. Die Belastungssteuerung erfolgt an unserer Schule durch die entsprechenden Fachlehrkräfte in Absprache mit den behandelnden Therapeut*innen!

 

Für die Zeit ihres stationären Aufenthaltes unterrichten wir „Ihre“ Schüler*innen vorrangig in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch mittels Wochenplanarbeit. Die Anmeldung an unserer Schule erfolgt durch die behandelnden Therapeut*innen, von diesen wird zudem der tägliche Stundenumfang festgelegt. Liegt dieser über drei Stunden werden auch Nebenfächer unterrichtet.

Für unsere unterrichtliche Arbeit ist der Austausch mit Ihnen als Stammlehrkraft ein wichtiger Baustein. Für einen ersten Eindruck versenden wir einen Fragebogen, mit welchem wir Inhalte und schulische Eindrücke erfragen. Voraussetzung hierfür ist eine – durch die Erziehungsberechtigten erteilte – Schweigepflichtsentbindung. Ihre Antworten auf den Fragebogen sind für uns äußerst hilfreich, besonders auch bei Schülerinnen und Schülern, welche die Schule längere Zeit nicht besucht haben.

Sollte der Zeitpunkt der Beschulung in die (Vorbereitungs-) Zeit der Prüfungen fallen, haben Schüler*innen die Möglichkeit, diese in Kooperation mit der Stammschule in unseren Räumlichkeiten abzulegen. Die Prüfungen werden Ihnen dann zur Korrektur und Einpflege der Ergebnisse in die entsprechenden Systeme zugesandt.

Der Zeitpunkt der Entlassung erfolgt oftmals ohne Vorankündigung. Sobald uns dieser vorliegt, werden Sie über das Ende der Beschulung informiert. Grundsätzlich liegt die Mitteilungspflicht bzgl. der Krank- bzw. Gesundmeldung bei den Erziehungsberechtigten. Die Meldung durch unsere Schule erfolgt ausschließlich zusätzlich.

Wenn möglich, versuchen wir die Schüler*innen in Kooperationen mit Ihnen über eine Entlassplanung zu begleiten.

Wurden Schüler*innen über sechs Wochen (exklusive Ferien) bei uns geschult, erhalten Sie einen ausführlichen Schulbericht. Bei einer kürzeren Verweildauer greifen wir auf einen Kurzbericht zurück.

Grundsätzlich stehen wir natürlich für weiterführende Informationen zur Verfügung.